Haftpflichtgutachten und Kaskogutachten

Nach einem Verkehrsunfall, egal ob es sich um einen Haftpflichtschaden oder einen Kaskoschaden handelt, ist eine genaue und sorgfältige Beurteilung der Schäden am Fahrzeug entscheidend. Das Kfz-Sachverständigenbüro Feldkamp ermittelt schnell, präzise und neutral die entstandenen Schäden und damit verbunden auch die Kosten für die Fahrzeug-Reparatur.

Das von uns erstellte Kfz-Gutachten umfasst alle relevanten Fakten für die Beweissicherung und Schadenregulierung. Aufgrund jahrelanger Erfahrung mit Schadengutachten im Haftpflicht- und Kaskofall ist das Kfz-Sachverständigenbüro Feldkamp Ihr kompetenter Partner für Schadengutachten in Solingen, Hilden, Wuppertal und Remscheid.

Schadengutachten bei Haftpflichtschäden

Häufig bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen eine unkomplizierte Regulierung des Schadens an und empfehlen einen ihrer Partner-Gutachter. Grundsätzlich sind Sie als Geschädigter nicht verpflichtet, diese Empfehlung anzunehmen. Da diese Gutachter regelmäßig für ihre Auftraggeber tätig sind, ist nicht auszuschließen, dass diese auch vorrangig deren Interessen vertreten.

Sofern Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, steht es Ihnen frei, einen unabhängigen Kfz-Gutachter für die Bewertung ihres Fahrzeugs zu beauftragen – wir beraten Sie gerne!

Wir erstellen ihnen schnell und präzise ein Gutachten zur Dokumentation des Schadens oder zur Beweissicherung, mit dem Sie ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers durchsetzen können. Auch eine ggf. eingetretene Wertminderung ihres Fahrzeugs kann so geltend gemacht werden.

Haftpflichtschaden – Das steht Ihnen zu:

  • Gutachtenkosten
  • Erstattung der Reparaturkosten nach dem erstellten Gutachten
  • Nebenkosten wie Berge- und Abschleppkosten
  • Im Falle eines Totalschadens die Ersatzbeschaffung
  • Ausfallentschädigung wie bspw. Kosten für einen Mietwagen

Schadengutachten bei Kaskoschäden

Sofern Sie einen selbst verschuldeten Verkehrsunfall erlitten haben, ist es wichtig, dass Sie gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit Ihrer Versicherung handeln. Dazu zählt besonders die fristgemäße Schadensmeldung an Ihre Versicherung.

Gemäß Ihrer Versicherungsbedingugen im Kaskoschadenfall können z. B. Reparaturkosten, Mietwagen und Nebenkosten übernommen werden, in der Regel fällt jedoch eine Selbstbeteiligung an. Nehmen Sie im Falle eines Kaskoschadens unverzüglich Kontakt mit Ihrer Versicherung auf!

Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden wird der Kfz-Sachverständige meist von der Versicherung beauftragt. Sie haben allerdings die Möglichkeit, einen Kfz-Gutachter vorzuschlagen.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, ein eigenes Kfz-Gutachten in Auftrag zu geben, um die Feststellungen des von der Versicherung beauftragten Sachverständigen zu prüfen.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie schnell und unkompliziert, um Ihnen im Schadenfall das Leben etwas leichter zu gestalten.